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OLG Karlsruhe, 24.01.1996 - 6 U 131/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1326
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99
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Der Nachahmungsgefahr wird allerdings in diesem Zusammenhang dann Gewicht beizumessen sein, wenn von dem wettbewerbswidrigen Verhalten eine Sogwirkung in der Weise ausgeht, daß Wettbewerber veranlaßt werden, ein solches Verhalten deshalb zu übernehmen, weil sie sonst erhebliche Nachteile im Wettbewerb befürchten müßten (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1326, 1327). - OLG Karlsruhe, 15.05.2007 - 3 U 2/06 Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Teilend- und Grundurteil (6 U 131/95) die Berufung bezüglich der Schadensersatzansprüche wegen der Einbauten zurückgewiesen und hinsichtlich der Gebrauchsvorteile ein Grundurteil erlassen, wobei es die Aktivlegitimation der Kläger trotz der Abtretung vom 19.12.1989 ausdrücklich bejaht hat.